Arbeitssicherheit

Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung

 

Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verpflichten alle Unternehmer, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten der Unfallverhütung zu unterweisen.

 

Im § 4 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist dies wie folgt beschrieben:

 

Vor Aufnahme einer Tätigkeit ist durch den Unternehmen bzw. eine beauftragte Person eine Erstunterweisung durchzuführen. Um die erworbenen Kenntnisse aktuell zu halten, sind die Mitarbeiter/-innen jährlich zu unterweisen. Je nach betrieblichen Erfordernissen und der Gefährdungsentwicklung kann auch ein kürzeres Intervall für die Unterweisung erforderlich sein.

 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung von den entsprechenden Unterweisungsunterlagen!

 

Auch bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, uvm.